Sitzung: 31.01.2022 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
die Neufassung der Geschäftsordnung in folgenden Punkten:
§ 1 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Die Ladung erfolgt elektronisch unter
Mitteilung der Tagesordnung und der Sitzungsunterlagen. Als elektronische Form
ist die Nutzung des Ratsinformationssystems „Session“, mit zugangsgeschützter
Nutzerkennung zugelassen. Das Recht nach schriftlicher Einladung bleibt davon
unberührt.
Das Verlangen von Gemeindevertretern nach
schriftlicher Einladung ist gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 KV M-V. schriftlich an
den Bürgermeister bzw. dem Amt zu richten.
§ 16 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Mitglieder der
Gemeindevertretung und der Ausschüsse, die im Rahmen der Ausübung ihrer
ehrenamtlichen Tätigkeit Zugang
zu vertraulichen Unterlagen, die personenbezogenen Daten
enthalten, haben bzw. von
ihnen Kenntnis erlangen, dürfen solche Daten nur dem jeweiligen der
rechtmäßigen Aufgabenerfüllung
dienenden Zweck verarbeiten oder offenbaren.
Personenbezogene Daten sind
Einzelangaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse einer natürlichen
Person. Hierzu zählen auch Daten, die alleine oder in
Kombination mit anderen Daten
eine Zuordnung zu einer bestimmbaren natürlichen
Person ermöglichen.
Vertrauliche Dokumente sind alle Schriftstücke oder die über das
Ratsinformationssystem zum
Abruf bereitstehenden Dateien, automatisierte
Dateien und sonstige
Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind oder
personenbezogene Daten
enthalten. Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen in
Zusammenhang stehende
handschriftliche oder andere Notizen.
In § 16 wird ein neuer Absatz 4 aufgenommen:
Bei der Nutzung von elektronischen Endgeräten dürfen aus
Sicherheitsgründen nur verschlüsselte W-LAN Netzwerke verwendet werden. Verschlüsselte
Netzwerke können nach Prüfung der Vertrauens-würdigkeit genutzt werden.
Drahtlose Schnittstellen wie W-LAN oder Bluetooth sollten bei Nichtbenutzung
deaktiviert werden. Das Endgerät muss mit einer Sicherheitssoftware (zum
Beispiel einem Anti-Viren Programm) ausgestattet sein und Sicherheitsupdates
müssen zeitnah eingespielt werden. Das Endgerät muss passwortgeschützt sein
oder über einen Fingerprint-Sensor verfügen. Die Zugangsdaten zum
Ratsinformationssystem sind - auch gegenüber Familienangehörigen – geheim zu
halten. Soweit Dokumente auf elektronische Endgeräte gespeichert werden, sind
diese gegen Zugriffe Dritter zu schützen; wird das elektronische Endgerät von
mehreren Personen genutzt, sind die geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen auf
einem eigens eingerichteten und passwortgesicherten Benutzerkonto
abzuspeichern. Grundsätzlich sollten Daten nur im lokal verschlüsselten und
geschützten Bereich der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten App zum
Ratsinformationssystem gespeichert werden.
In § 4 wird vorbehaltlich der technischen
Umsetzungsmöglichkeit ein neuer Absatz 4 aufgenommen:
Die Beschlussvorlagen mit sämtlichen Inhalten
für den öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung sind über die
Homepage des Amtes unter www.amt-rostocker-heide.de im Bereich
Bürgerinformation der Öffentlichkeit zugänglich.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 11
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
UND
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt,
dass die Endgeräte für die elektronische Gremienarbeit von den
Gremienmitgliedern selbst bereitgestellt werden.
Auf schriftlichen Antrag
erhält jedes Gremienmitglied einen einmaligen Betrag in Höhe von maximal 550,00
Euro pro Wahlperiode als Zuschuss für die Anschaffung eines Endgerätes zur
Nutzung der digitalen Gremienarbeit
Stellt das
Gremienmitglied anschließend einen Antrag nach § 29 Absatz 1 Satz 2 KV M-V
(schriftliche Ladung) ist der gewährte Zuschuss für die restliche Zeit der
Wahlperiode anteilig pro Jahr zurück zu zahlen.
Wird der Antrag auf
Gewährung des Zuschusses erst im Laufe der Wahlperiode gestellt, ist der
Zuschuss ebenfalls nur anteilig pro Jahr für die restliche Zeit der Wahlperiode
zu gewähren. Der Zuschuss kann erst mit rechtskräftiger
Haushaltssatzung ausgezahlt werden.
Die in diesem
Zusammenhang entstehenden Kosten sind unter dem Produktsachkonto 11104.7842000
(Auszahlungen) sowie 53…..
(Abschreibungen) zu buchen.