Sitzung: 31.01.2022 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Möncchhagen
beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 64.970,22 € zur Ablösung
des Altverbindlichkeiten im Sinne des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes gem. §
26 FAG M-V aus dem Zuwendungsbescheid vom 03.12.2021 wie folgt:
Tilgung bzw. außerordentliche Tilgung des
Kredites 303 111 7858 bei der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank
einschließlich einer zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung
Verwendung für geleistete Tilgung im Jahr 2021 5.897,36
€
Außerordentliche Tilgung zum nächstmöglichen
Termin 59.072,86 €
Die Beträge für die außerordentliche Tilgung
(61200.7925300) sowie die Vorfälligkeitsentschädigung (61200.5669000/766900)
sind im Haushalt 2022 der Gemeinde Mönchhagen eingestellt.