Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Möncchhagen beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 64.970,22 € zur Ablösung des Altverbindlichkeiten im Sinne des § 3 des Altschuldenhilfe-Gesetzes gem. § 26 FAG M-V aus dem Zuwendungsbescheid vom 03.12.2021 wie folgt:

Tilgung bzw. außerordentliche Tilgung des Kredites 303 111 7858 bei der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank einschließlich einer zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung

Verwendung für geleistete Tilgung im Jahr 2021                                               5.897,36 €

Außerordentliche Tilgung zum nächstmöglichen Termin                         59.072,86 €

 

Die Beträge für die außerordentliche Tilgung (61200.7925300) sowie die Vorfälligkeitsentschädigung (61200.5669000/766900) sind im Haushalt 2022 der Gemeinde Mönchhagen eingestellt.