Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt der Entwurfsplanung „Straßenbau“ zur Erschließung der Bauflächen des B-Planes Nr. 3.2 - Planungsstand des Ingenieurbüros iplan nord gmbh vom 06.01.2022 und dessen Beauftragung mit der Planung unter Berücksichtigung folgender Anmerkungen zu:

1. Querung des Randwanderweges mit der Einfahrt zum Gewerbegebiet

    Hier ist die Abstimmung mit dem Straßenbauamt vorzunehmen. Die bauliche Realisierung hat

    entsprechend den Forderungen des Straßenbauamtes zu erfolgen.

2. Der Radweg aus Richtung Rostock kommend, ist abbiegend ins Plangebiet bis Anbindung an

    Ibenweg als kombinierter Rad-Gehweg auszuführen. Das Einschwenken in die Straße Ibenhorst

    ist anzupassen.

3. Der westlich der Fahrbahn gelegene Gehweg, beginnend in Höhe Station 0+290,508 bis zum

    Ende des Wendehammers ist nicht zu realisieren.

4. Das Baufeld 2 im hinteren Bereich von der B 105 aus gesehen, ist mit zwei Straßeneinmündungen

    zu planen. Die erste im Bereich der vorgesehenen Auffahrt und die zweite im Bereich des

    Wendehammers.

    Damit ist die Schaffung einer inneren Erschließungsstraße (dann als Privatstraße ausgebaut ohne

    gemeindliche Übernahme) entsprechend des Ansiedlungsbegehrens möglich.

5. Das Regenrückhaltbecken kann nicht zur Absicherung der Löschwasserversorgung verwendet

    werden. In niederschlagsarmen Jahren kann das Becken austrocknen und steht damit der

    Löschwassersicherung nicht zur Verfügung.

    Durch den Erschließungsträger sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen und nachweislich zu

    realisieren, um die Löschwasserversorgung entsprechend der maximalen baulichen Auslastung der

    Grundstücke zu sichern.

 

Entsprechend § 2 1. des Erschließungsvertrages ist die komplette Erschließungsplanung dann der Gemeinde erneut zur Bestätigung vorzulegen.