Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage:

Ist der Neubau eines zweigeschossigen EFH nach Teilung des Flurstückes 20/4 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Begründung:

Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang, der in diesem Bereich naturbelassene Grünfläche ausweist und damit den planerischen Willen der Gemeinde, keine Bebauung in der Nähe des offenen Gewässers II. Ordnung 28N zuzulassen, darstellt.

Hinweis:

Bei Starkregenereignissen kommt es zu Überschwemmungen in diesem Bereich.

Dies ist bei der weiteren Beurteilung des Vorhabens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zu beachten.

 

 

Die Gemeindevertretung bestätigt damit die vom Bürgermeister bereits nach dem Bauausschuss fristwahrend abgegebene Stellungnahme zum Vorhaben.