Sitzung: 31.01.2022 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung
durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage:
Ist der Neubau eines zweigeschossigen EFH nach Teilung
des Flurstückes 20/4 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen bauplanungsrechtlich
zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2)
BauGB ab.
Begründung:
Das Vorhaben widerspricht dem
Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang, der in diesem Bereich
naturbelassene Grünfläche ausweist und damit den planerischen Willen der
Gemeinde, keine Bebauung in der Nähe des offenen Gewässers II. Ordnung 28N
zuzulassen, darstellt.
Hinweis:
Bei Starkregenereignissen kommt es zu
Überschwemmungen in diesem Bereich.
Dies ist bei der weiteren Beurteilung des
Vorhabens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zu beachten.
Die Gemeindevertretung bestätigt damit die vom
Bürgermeister bereits nach dem Bauausschuss fristwahrend abgegebene
Stellungnahme zum Vorhaben.