Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ostenholz" sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel  der Herstellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Gewerbebetriebes auf den bebauten Teilbereich des Flurstückes 141 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen:

-       Der Gemeinde dürfen aus beiden Verfahren (Änderung FNP und Aufstellung B-Plan) keinerlei Kosten entstehen

-       Für das Bauleitplanverfahren ist ein leistungsfähiges Stadtplanungsbüro/Stadtplaner zu beauftragen

-       Aus der Zustimmung zum Antrag ist nicht abzuleiten, dass das Ziel der Bauleitplanverfahren erreicht wird.

-       Die Gemeinde behält sich vor die Verfahren zu beenden, wenn sich abzeichnet, dass das Ziel nicht zu erreichen ist oder andere gemeindliche Belange, die sich ggf. aus dem Verfahren ergeben, berührt werden

-       Die Gemeinde beendet das Verfahren, wenn der gesamte Flächennutzungsplan zu ändern ist.