Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt im Rahmen eines vorliegenden Antrages auf Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang der öffentlichen Fernwärme in der Gemeinde Gelbensande klarstellenden zu definieren, dass der gemäß § 6 (4) der Fernwärmesatzung erforderlichen Nachweis zur Erfüllung des Befreiungstatbestand von einem unabhängigen Gutachter erstellt werden muss.

Die Entscheidung über den eigentlichen Antrag erfolgt nach Vorlage des Nachweises in separater Beschlusslage.