Sitzung: 16.12.2021 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VZD/1989/2021/GGE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt
den Entwurf der Neufassung des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde und dem
Museum Jagdschloss Gelbensande e.V. und bevollmächtigt den Bürgermeister und
seinen 2. Stellvertreter mit der Unterzeichnung des Vertrages.
Neufassung des
Nutzungsvertrages
vom 01.01.1999
Zwischen
der Gemeinde Gelbensande,
vertreten durch den Bürgermeister Manfred
Labitzke
und den 2. stellvertretenden Bürgermeister Ole
Schult,
Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande (Gemeinde)
und
dem Museum Jagdschloss Gelbensande e.V.,
vertreten durch den 1. Vorsitzenden Felix
Harrje
und den 2. Vorsitzenden Wolf-Detlef Schulz,
Am Schloss 1, 18182 Gelbensande (Verein)
wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen:
Präambel
Die Gemeinde verfügt seit dem Verkauf des
Jagdschlosses im Jahr 2009 nach den Bestimmungen des Vertrags mit dem
Grundstückseigentümer über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit an der
Repräsentationsetage des Jagdschlosses Gelbensande zur Nutzung als Museum, für
kulturellen und gemeindlichen Veranstaltungen und Trauungen.
Die Ausübung dieser Dienstbarkeit hat die
Gemeinde dem Verein zur Betreibung des Schlossmuseums, zur Durchführung von
kulturellen Veranstaltungen und Festen und zur Nutzung für Eheschließungen
durch das Amt Rostocker Heide überlassen.
Dieser Vertrag bildet die Rechtsgrundlage für
die Überlassung.
I.
Nutzungsgegenstand
- Zur Nutzung
überlassen werden im Jagdschloss Gelbensande, Am Schloss 1,
18182 Gelbensande folgende Räume:
- Die 1. Etage mit einer Gesamtnutzfläche von 572,0 m².
- Die rechte Hälfte des Lagerschuppens auf dem Schlossgrundstück.
- Schäden an den
Räumen sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.
II.
Nutzungszweck
Die Überlassung erfolgt zur ausschließlichen
Nutzung der in der Präambel genannten Zwecke sowie für die Vereinsarbeit, zu
der u. a. die Förderung von Kunst, die Pflege und die Erhaltung von
Kulturwerten und die Denkmalpflege gehört. Der Verein ist zu diesem Zweck
berechtigt, in Abstimmung mit der Gemeinde bei seinen Aktivitäten alle
Nutzungsrechte aus der Dienstbarkeit in den überlassenen Räumen und an den
Freiflächen des Schlossgrundstücks gegenüber dem Grundstückseigentümer wahrzunehmen.
Eine Änderung der vertraglich vereinbarten
Nutzung bedarf der Zustimmung der Gemeinde.
III.
Ausstattung des Nutzungsgegenstandes/Inventar
Der Verein übernimmt die überlassenen Räume mit
der Einrichtung der Etage laut Inventarverzeichnis der Gemeinde Gelbensande.
Den Vertragsparteien ist bewusst, dass es sich
bei der Einrichtung im Wesentlichen um die originale Wohneinrichtung der
ehemaligen großherzoglichen Bewohner des Hauses handelt, zu der auch wertvolle
Kunstgegenstände gehören. Der Verein wird die Einrichtung pfleglich behandeln
und entsprechend seinem Vereinszweck (Denkmalpflege)
Die im Eigentum der Gemeinde stehenden
Kunstgegenstände wird der Verein auf der Grundlage einer weiteren vertraglichen
Vereinbarung restauratorisch aufarbeiten lassen. Die Finanzierung erfolgt auf
Vorschlag des Vereines, vorbehaltlich der dafür zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel der Gemeinde und der Finanzen des Vereins.
IV.
Nutzungsdauer und ordentliche Kündigung
Das Nutzungsverhältnis beginnt am 01.01.1999 und
läuft auf unbestimmte Zeit.
Es kann mit einer Kündigungsfrist von drei
Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung
ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats
der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.
V.
Nutzungsentgelt
1.
Die Nutzung erfolgt
unentgeltlich.
2.
Die Betriebskosten für Strom
und Wasser trägt die Gemeinde.
Den Vertragsparteien ist bekannt, dass der
Nutzungsgegenstand über keine funktionstüchtige Heizung verfügt. Der Verein
sorgt selbst für die notwendigen Heizmöglichkeiten.
VI.
Betreten des Nutzungsgegenstandes
Die Gemeinde darf den Nutzungsgegenstand
während der Öffnungszeiten des Museums, bei Gefahr im Verzug auch in
Abwesenheit des Vereins, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen.
Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
VII.
Bauliche Veränderungen
Bauliche Veränderungen am Nutzungsgegenstand
sind wegen des bestehenden Denkmalschutzes nicht zulässig.
VIII.
Instandhaltung/Instandsetzung des Nutzungsgegenstands,
Schönheitsreparaturen
1.
Der Verein erklärt sich
bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) am
Nutzungsgegenstand innerhalb der Räume bis zu einem Betrag vom EUR 100,- je
Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an,
übernimmt der Verein insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten bis zu einem
Betrag von EUR 2.000,-.
2.
Schönheitsreparaturen, wie das
Streichen der Wände und Decken, werden vom Verein vorgenommen.
IX.
Außenwerbung
Der Verein ist berechtigt, auf dem neben dem
Schlossgrundstück liegenden Waldgrundstück der Gemeinde an der Zuwegung zum
Schloss und am Fahrradstellplatz jeweils einen Schaukasten aufzustellen.
X.
Besondere Vereinbarungen
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XI.
Sonstiges
- Mündliche
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
- Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart werden.
- Ist oder wird eine
Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrages nicht.
Gelbensande,
Gemeinde Verein
Manfred Labitzke Felix
Harrje
Bürgermeister 1.
Vorsitzender
Ole Schult Wolf-Detlef
Schulz
2. stellv. Bürgermeister 2.
Vorsitzender