Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt den Entwurf der Neufassung des Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Museum Jagdschloss Gelbensande e.V. und bevollmächtigt den Bürgermeister und seinen 2. Stellvertreter mit der Unterzeichnung des Vertrages.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neufassung des Nutzungsvertrages

vom 01.01.1999

Zwischen

 

der Gemeinde Gelbensande,

vertreten durch den Bürgermeister Manfred Labitzke

und den 2. stellvertretenden Bürgermeister Ole Schult,

Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande                                                       (Gemeinde)

 

und

 

dem Museum Jagdschloss Gelbensande e.V.,

vertreten durch den 1. Vorsitzenden Felix Harrje

und den 2. Vorsitzenden Wolf-Detlef Schulz,

Am Schloss 1, 18182 Gelbensande                                                           (Verein)

 

wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen:

 

Präambel

 

Die Gemeinde verfügt seit dem Verkauf des Jagdschlosses im Jahr 2009 nach den Bestimmungen des Vertrags mit dem Grundstückseigentümer über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit an der Repräsentationsetage des Jagdschlosses Gelbensande zur Nutzung als Museum, für kulturellen und gemeindlichen Veranstaltungen und Trauungen.

Die Ausübung dieser Dienstbarkeit hat die Gemeinde dem Verein zur Betreibung des Schlossmuseums, zur Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Festen und zur Nutzung für Eheschließungen durch das Amt Rostocker Heide überlassen.

Dieser Vertrag bildet die Rechtsgrundlage für die Überlassung.

 

I.            Nutzungsgegenstand

  1. Zur Nutzung überlassen werden im Jagdschloss Gelbensande, Am Schloss 1,
    18182 Gelbensande folgende Räume:

 

-       Die 1. Etage mit einer Gesamtnutzfläche von 572,0 m².

-       Die rechte Hälfte des Lagerschuppens auf dem Schlossgrundstück.

 

  1. Schäden an den Räumen sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.

 

II.            Nutzungszweck

 

Die Überlassung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung der in der Präambel genannten Zwecke sowie für die Vereinsarbeit, zu der u. a. die Förderung von Kunst, die Pflege und die Erhaltung von Kulturwerten und die Denkmalpflege gehört. Der Verein ist zu diesem Zweck berechtigt, in Abstimmung mit der Gemeinde bei seinen Aktivitäten alle Nutzungsrechte aus der Dienstbarkeit in den überlassenen Räumen und an den Freiflächen des Schlossgrundstücks gegenüber dem Grundstückseigentümer wahrzunehmen.

 

Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung bedarf der Zustimmung der Gemeinde.

 

III.            Ausstattung des Nutzungsgegenstandes/Inventar

 

Der Verein übernimmt die überlassenen Räume mit der Einrichtung der Etage laut Inventarverzeichnis der Gemeinde Gelbensande.

Den Vertragsparteien ist bewusst, dass es sich bei der Einrichtung im Wesentlichen um die originale Wohneinrichtung der ehemaligen großherzoglichen Bewohner des Hauses handelt, zu der auch wertvolle Kunstgegenstände gehören. Der Verein wird die Einrichtung pfleglich behandeln und entsprechend seinem Vereinszweck (Denkmalpflege)

Die im Eigentum der Gemeinde stehenden Kunstgegenstände wird der Verein auf der Grundlage einer weiteren vertraglichen Vereinbarung restauratorisch aufarbeiten lassen. Die Finanzierung erfolgt auf Vorschlag des Vereines, vorbehaltlich der dafür zur Verfügung stehender Haushaltsmittel der Gemeinde und der Finanzen des Vereins.

 

IV.            Nutzungsdauer und ordentliche Kündigung

 

Das Nutzungsverhältnis beginnt am 01.01.1999 und läuft auf unbestimmte Zeit.

 

Es kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

V.            Nutzungsentgelt

 

1.      Die Nutzung erfolgt unentgeltlich.

2.      Die Betriebskosten für Strom und Wasser trägt die Gemeinde.

Den Vertragsparteien ist bekannt, dass der Nutzungsgegenstand über keine funktionstüchtige Heizung verfügt. Der Verein sorgt selbst für die notwendigen Heizmöglichkeiten.

 

VI.            Betreten des Nutzungsgegenstandes

 

Die Gemeinde darf den Nutzungsgegenstand während der Öffnungszeiten des Museums, bei Gefahr im Verzug auch in Abwesenheit des Vereins, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

 

VII.            Bauliche Veränderungen

 

Bauliche Veränderungen am Nutzungsgegenstand sind wegen des bestehenden Denkmalschutzes nicht zulässig.

 

VIII.            Instandhaltung/Instandsetzung des Nutzungsgegenstands, Schönheitsreparaturen

 

1.      Der Verein erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) am Nutzungsgegenstand innerhalb der Räume bis zu einem Betrag vom EUR 100,- je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Verein insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten bis zu einem Betrag von EUR 2.000,-.

 

2.      Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Verein vorgenommen.

IX.            Außenwerbung

 

Der Verein ist berechtigt, auf dem neben dem Schlossgrundstück liegenden Waldgrundstück der Gemeinde an der Zuwegung zum Schloss und am Fahrradstellplatz jeweils einen Schaukasten aufzustellen.

 

X.            Besondere Vereinbarungen
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XI.            Sonstiges

  1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

 

  1. Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

 

 

Gelbensande,

 

 

Gemeinde                                                                                                        Verein

 

 

 

Manfred Labitzke                                                                                           Felix Harrje

Bürgermeister                                                                                 1. Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

Ole Schult                                                                                                          Wolf-Detlef Schulz

2. stellv. Bürgermeister                                                               2. Vorsitzender