Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt die anliegende Platzordnung für die öffentlichen Plätze in der Gemeinde Mönchhagen und dem Ortsteil Häschendorf.

 

Hierzu werden Schilder aufgestellt, die mit Piktogrammen versehen sind.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel werden im Haushaltsplan 2022 in Höhe von 800,00 EUR veranschlagt.

 

 

 


Platzordnung Gemeinde Mönchhagen

 

Diese Platzordnung gilt auf den gesamten öffentlichen Flächen im Bereich der Spielplätze, des Sportplatzes, dem Dorfplatz (vor dem Gemeindezentrum) und des Mehrgenerationenparks Mönchhagen. (nachfolgend als "Gelände" bezeichnet).

 

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich überwiegend um einen naturbelassenen Bereich handelt. Auf Unebenheiten im Boden und unterschiedliche Beleuchtungsverhältnisse muss jeder Besucher selbst achten.

 

Jede Person erklärt sich mit Betreten des Geländes mit der Platzordnung einverstanden.

 

Abfälle sind in den bereitgestellten Behältern zu entsorgen.

 

Der Missbrauch von Alkohol und Drogen, sowie das Mitbringen und Benutzen von pyrotechnischen Gegenständen, Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.

 

Graffitis, Plakatieren sowie Vandalismus werden zur Anzeige gebracht.

 

Das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Erlaubnis des Bürgermeisters gestattet.

 

Der Bürgermeister kann das Hausrecht an Dritte übertragen.

 

Hunde sind an der Leine zu führen. Die Hinterlassenschaften sind eigenständig zu entsorgen.

 

Im Gefahrenfall (Brand, Unfall, Gewaltausschreitung...) umgehend informieren:

 

Feuerwehr 112

Polizei 110

Rettungsdienst 112

 

Es gilt, Ruhe zu bewahren, als erstes immer die eigene Sicherheit zu beachten, erste Hilfe zu leisten.

 

Bei Verstoß gegen diese Ordnung wird ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot ausgesprochen.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

 

Es gilt, die allgemein geltende(n) Nachtruhe/Ruhezeiten zu gewährleisten. Ausnahmen genehmigt der Bürgermeister.

 

 

 

Mönchhagen, ______(Datum)_____

 

 

 

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Karl- Friedrich Peters                                                                                     

Bürgermeister