Sitzung: 13.12.2021 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt die anliegende Platzordnung für die öffentlichen Plätze in der
Gemeinde Mönchhagen und dem Ortsteil Häschendorf.
Hierzu werden Schilder aufgestellt, die mit
Piktogrammen versehen sind.
Die erforderlichen finanziellen Mittel werden
im Haushaltsplan 2022 in Höhe von 800,00 EUR veranschlagt.
Platzordnung
Gemeinde Mönchhagen
Diese
Platzordnung gilt auf den gesamten öffentlichen Flächen im Bereich der
Spielplätze, des Sportplatzes, dem Dorfplatz (vor dem Gemeindezentrum) und des
Mehrgenerationenparks Mönchhagen. (nachfolgend als "Gelände"
bezeichnet).
Das Betreten des
Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Es wird darauf
hingewiesen, dass es sich überwiegend um einen naturbelassenen Bereich handelt.
Auf Unebenheiten im Boden und unterschiedliche Beleuchtungsverhältnisse muss
jeder Besucher selbst achten.
Jede Person
erklärt sich mit Betreten des Geländes mit der Platzordnung einverstanden.
Abfälle sind in
den bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
Der Missbrauch
von Alkohol und Drogen, sowie das Mitbringen und Benutzen von pyrotechnischen
Gegenständen, Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
Graffitis,
Plakatieren sowie Vandalismus werden zur Anzeige gebracht.
Das Befahren des
Geländes mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Erlaubnis des Bürgermeisters
gestattet.
Der Bürgermeister
kann das Hausrecht an Dritte übertragen.
Hunde sind an der
Leine zu führen. Die Hinterlassenschaften sind eigenständig zu entsorgen.
Im Gefahrenfall
(Brand, Unfall, Gewaltausschreitung...) umgehend informieren:
Feuerwehr 112
Polizei 110
Rettungsdienst
112
Es gilt, Ruhe zu
bewahren, als erstes immer die eigene Sicherheit zu beachten, erste Hilfe zu
leisten.
Bei Verstoß gegen
diese Ordnung wird ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot ausgesprochen.
Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Es gilt, die
allgemein geltende(n) Nachtruhe/Ruhezeiten zu gewährleisten. Ausnahmen
genehmigt der Bürgermeister.
Mönchhagen,
______(Datum)_____
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Karl- Friedrich
Peters
Bürgermeister