Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt dem Antrag auf isolierte Abweichung auf Grundlage des § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 (3) LBauO M-V zur Errichtung eines Spielplatzes auf einer Teilfläche des Flurstückes 56 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen nach Beteiligung aller 11 Anwohnern mit dem Ergebnis 10 Ja, 1 Nein aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu:

 

Die Befreiung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und ist mit der  oben genannten Beteiligung der Anlieger auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen nach §31 BauGB zustande gekommen.