Sitzung: 22.11.2021 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: VZD/1506/2021/GBL
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt dem
Antrag auf isolierte Abweichung auf Grundlage des § 31 BauGB in Verbindung mit
§ 67 (3) LBauO M-V zur Errichtung eines Spielplatzes auf einer Teilfläche des
Flurstückes 56 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen nach Beteiligung aller 11
Anwohnern mit dem Ergebnis 10 Ja, 1 Nein aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu:
Die Befreiung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und ist mit der oben genannten Beteiligung der Anlieger auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen nach §31 BauGB zustande gekommen.