Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zum Umbau einer Doppelhaushälfte sowie Neuerrichtung eines Doppelhauses mit Carport auf dem Flurstück 23/1 Flur 1 Gemarkung Häschendorf nur für den Umbau der Bestands-Doppelhaushälfte das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen.

Die Errichtung eines „Doppelhauses“ als freistehendes Gebäude mit 2 nebeneinanderliegenden Wohneinheiten einem Carport, 2 Stellplätzen inkl. den entsprechenden Zufahrten zusätzlich zu der geplanten Erweiterung der Bestandsdoppelhaushälfte lehnt die Gemeinde mit folgender Begründung ab.

Das geplante Vorhaben überschreitet das im Umfeld vorhanden Maß der überbauten Grundstücksfläche, das Maß der baulichen Nutzung sowie die im Umfeld vorhandenen Bauweise. Freiräume in Form von Frei- und Erholungsflächen sind ebenfalls nicht mehr gegeben.

Damit widerspricht das Vorhaben dem Einfügungsgebot nach § 34 BauGB.