Sitzung: 15.11.2021 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der
Voranfrage zum Umbau einer Doppelhaushälfte sowie Neuerrichtung eines Doppelhauses mit
Carport auf dem Flurstück 23/1 Flur 1 Gemarkung Häschendorf nur für den Umbau der
Bestands-Doppelhaushälfte das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu
erteilen.
Die Errichtung eines „Doppelhauses“ als
freistehendes Gebäude mit 2 nebeneinanderliegenden Wohneinheiten einem Carport,
2 Stellplätzen inkl. den entsprechenden Zufahrten zusätzlich zu der geplanten
Erweiterung der Bestandsdoppelhaushälfte lehnt die Gemeinde mit folgender
Begründung ab.
Das geplante Vorhaben überschreitet das im
Umfeld vorhanden Maß der überbauten Grundstücksfläche, das Maß der baulichen
Nutzung sowie die im Umfeld vorhandenen Bauweise. Freiräume in Form von Frei-
und Erholungsflächen sind ebenfalls nicht mehr gegeben.
Damit widerspricht das Vorhaben dem Einfügungsgebot
nach § 34 BauGB.