Sitzung: 06.12.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/2462/2021/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere
Warnow-Küste":
11. Änderungssatzung
der
Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Rövershagen vom 06.12.2021 und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 11.
Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der
§ 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 01.12.2020
wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 22,98 €/ha durch den
Gebührensatz 26,54 €/ha ersetzt.
In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 21,32 €/ha durch den
Gebührensatz 3,96 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Rövershagen, den ……………
Dr. Verena Schöne Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2021 der Gemeinde Rövershagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 09.04.2020 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser-
und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt,
denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile
gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde
Rövershagen für das Jahr 2021 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser-
und Bodenverbandes vom 25.02.2021
ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 48.569,50
€
Verwaltungsaufwand 10% 4.856,95 €
= Gesamtaufwand 53.426,45
€
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 1.744,16 €
Verwaltungsaufwand 10% 174,42 €
= Gesamtaufwand 1.918,58 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 2055.4433
ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 42.3175 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2013.1258
ha
Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen
insgesamt
495.5313 ha
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 10.7156 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche
484.8157 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben: 53.426,45
€ : 2013.1258 ha = 26,54 €/ha
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 1.918,58 € : 484.8157 ha = 3,96 €/ha
Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 26,54 €/ha und die Gebühr für das
Schöpfwerk Stromgraben beträgt 3,96 €/ha.
Anlagen:
keine