Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste":

 

11. Änderungssatzung

der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen vom 06.12.2021 und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 11. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 01.12.2020 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 22,98 €/ha durch den Gebührensatz 26,54 €/ha ersetzt.

In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 21,32 €/ha durch den Gebührensatz 3,96 €/ha ersetzt.

 

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Rövershagen, den ……………

 

 

Dr. Verena Schöne                                         Siegel

Bürgermeisterin

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2021 der Gemeinde Rövershagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Rövershagen für das Jahr 2021 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes vom 25.02.2021

 

ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                48.569,50 €

Verwaltungsaufwand 10%                                                            4.856,95 €

= Gesamtaufwand                                                                         53.426,45 €

 

 

Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                                            1.744,16

Verwaltungsaufwand 10%                                                               174,42 €

= Gesamtaufwand                                                                            1.918,58 €

 

 

3. Flächenberechnung

 

anzusetzende Gesamtfläche des                                             2055.4433 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,         42.3175 ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      2013.1258 ha

 

 

 

Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen

insgesamt                                                                                         495.5313 ha

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,        10.7156 ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      484.8157 ha

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben:                53.426,45 € : 2013.1258 ha = 26,54 €/ha

Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                                   1.918,58 € :   484.8157 ha =   3,96 €/ha

 

Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 26,54 €/ha und die Gebühr für das Schöpfwerk Stromgraben beträgt 3,96 €/ha.               

 

 

Anlagen:

keine