Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zum An- und Umbau des Gartenhauses auf dem Flurstück 80/96 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch, das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlichere Sicht nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.