Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf einer Teilfläche des Flurstückes 12/9 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB das gemeindliche Einvernehmen mit dem Hinweis zu erteilen, dass das Vorhaben zwar dem Belang des Flächennutzungsplanes entgegensteht, der Flächennutzungsplan hier jedoch nicht realisiert werden kann, da in der Örtlichkeit die vorhanden sehr prägnante Hecke eine natürliche Angrenzung der Ortslage Harmstorf zum unbeplanten Außenbereich darstellt und die landwirtschaftliche Nutzung unmöglich macht.

Eine Vorbildwirkung entfaltet diese Zustimmung nicht, da eine vergleichbare Situation nicht vorhanden ist.