Sitzung: 28.10.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2899/2021/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf einer Teilfläche des
Flurstückes 12/9 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 35 (2) BauGB das gemeindliche Einvernehmen mit dem Hinweis zu erteilen, dass das Vorhaben zwar dem Belang des
Flächennutzungsplanes entgegensteht, der Flächennutzungsplan hier jedoch nicht
realisiert werden kann, da in der Örtlichkeit die vorhanden sehr prägnante
Hecke eine natürliche Angrenzung der Ortslage Harmstorf zum unbeplanten
Außenbereich darstellt und die landwirtschaftliche Nutzung unmöglich macht.
Eine Vorbildwirkung entfaltet diese Zustimmung
nicht, da eine vergleichbare Situation nicht vorhanden ist.