Sitzung: 28.10.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2898/2021/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
hat im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 70/14 der
Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz zur Kenntnis genommen.
Die Antragsunterlagen werden mit dem Hinweis an den
Landkreis zurückzugeben, dass dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht
zugestimmt wird, wenn alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten sind.
Die Gemeinde bitte um bauordnungsrechtliche Prüfung des Abstandes der
Aufschüttung von 50 cm vom Böschungsfuß zur Grundstücksgrenze des Flurstückes
66/9 der Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz.