Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch hat im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 70/14 der Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz zur Kenntnis genommen.

Die Antragsunterlagen werden mit dem Hinweis an den Landkreis zurückzugeben, dass dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt wird, wenn alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten sind.

Die Gemeinde bitte um bauordnungsrechtliche Prüfung des Abstandes der Aufschüttung von 50 cm vom Böschungsfuß zur Grundstücksgrenze des Flurstückes 66/9 der Flur 1 Gemarkung Groß Kussewitz.