Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt den Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bentwisch für den Teilbereich der Altgemeinde Klein Kussewitz gemäß Anlage 1 sowie dessen Begründung (Anlage 2) zu bestätigen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin das:

1.         die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt werden soll;

2.         die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig von der Planungsabsicht unterrichtet, zur Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert werden sollen und

3.         dieser Beschluss ortsüblich bekannt zu machen ist.