Sitzung: 28.10.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2890/2021/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB der Voranfrage:
Ist die Erweiterung des genehmigten
Bestandswohngebäudes bauplanungsrechtlich nach
§ 35 (4) 5. BauGB bis zu 2 Wohnungen auf dem Flurstück
255/2 Flur 1 Gemarkung Alberstdorf zulässig?
Die Erweiterung ist nach § 35 (4) 5. b) angemessen und
dient nach § 35 (4) 5. c) dem Eigentümer und seiner Familie.
aus bauplanungsrechtlicher
Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (2) in Verbindung mit
§ 35 (4) 5. BauGB zu
erteilen.