Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:

Ist die Erweiterung des genehmigten Bestandswohngebäudes bauplanungsrechtlich nach

§ 35 (4) 5. BauGB bis zu 2 Wohnungen auf dem Flurstück 255/2 Flur 1 Gemarkung Alberstdorf zulässig?

Die Erweiterung ist nach § 35 (4) 5. b) angemessen und dient nach § 35 (4) 5. c) dem Eigentümer und seiner Familie.

aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (2) in Verbindung mit

§ 35 (4) 5. BauGB zu erteilen.