Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes Blankenhagen der Gemeinde Blankenhagen.

 

 

1.

Für den Teilflächennutzungsplan Blankenhagen der Gemeinde Blankenhagen soll eine 2. Änderung durchgeführt werden.

 

 

 

 

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

 

-

Darstellung einer Sondergebietsfläche „Erholung und Gastronomie“ auf der bisher dargestellten Fläche für die Landwirtschaft.

Auf dieser Grundlage soll die zukünftige Weiterentwicklung des touristischen Standortes erfolgen.

 

2.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt werden. Die Öffentlichkeit ist dabei über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

3.

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach   § 4 Abs. 1 i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten, um Stellungnahme zu bitten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).