Sitzung: 11.10.2021 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes
Blankenhagen der Gemeinde Blankenhagen.
1. |
Für den Teilflächennutzungsplan Blankenhagen der Gemeinde Blankenhagen soll eine 2. Änderung durchgeführt werden. |
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Es werden
folgende Planungsziele angestrebt: |
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Darstellung einer Sondergebietsfläche „Erholung und Gastronomie“ auf der bisher dargestellten Fläche für die Landwirtschaft. Auf dieser Grundlage soll die zukünftige Weiterentwicklung des touristischen Standortes erfolgen. |
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2. |
Die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Bereithaltung des Vorentwurfs
zu jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung durchgeführt werden. Die
Öffentlichkeit ist dabei über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
zu unterrichten. |
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3. |
Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB
gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten, um Stellungnahme zu
bitten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. |
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4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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