Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Mönchhagen beschließt für neugeborene Kinder, deren Eltern /Mutter am Tag der Geburt seit mindestens 1 Monat in der Gemeinde Mönchhagen gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld zu zahlen.

Verfahrensweise: Die Eltern/Mutter erhalten durch den Bürgermeister/Beauftragten des Bürgermeisters die Urkunde und einen Antrag auf Auszahlung des Geldes. Der Antrag auf Auszahlung des Geldes ist durch die Mutter zur stellen. Den ausgefüllten Antrag (Angaben zu den Eltern, Angaben zum Kind, Kontoverbindung) reicht die Mutter unter Vorlage von Quittungen beim Amt Rostocker Heide ein Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde Mönchhagen festgelegt.

Der Beschluss tritt zum 01.01.2022 in Kraft.