Sitzung: 18.10.2021 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
9. Änderungssatzung der
Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Mönchhagen vom …. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 9.
Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 8.
Änderungssatzung vom 01.12.2020 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 19,71 €/ha durch den
Gebührensatz 20,95 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Mönchhagen, den
…………
Karl-Friedrich
Peters Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der
Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2021
der Gemeinde Mönchhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 09.04.2020, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem
Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen
auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen
Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr
erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2021 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes
vom 25.02.2021 19.979,44, €
Verwaltungsaufwand 10% 1.997,94 €
= Gesamtaufwand 21.977,38 €
3. Flächenberechnung
Anzusetzende Gesamtfläche des 1.058,2975 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 9,3503 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1.048,9472 ha
4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
21.977,38 € : 1.048,9472 ha = 20,95 €/ha
Die Gebühr beträgt 20,95 €/ha.