Sitzung: 11.10.2021 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/1502/2021/GBL
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
9. Änderungssatzung der
Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen vom …….. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 9.
Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 01.12.2020 wie
folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,48 €/ha durch den
Gebührensatz 15,97 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Blankenhagen, den
…………
Detlef Kröger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2021 der Gemeinde Blankenhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter
Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2021 entsprechend des Beitragsbescheides Wasser- und Bodenverbandes vom 25.02.2021:
Beitrag: 36.271,68 €
Verwaltungsaufwand 10% 3.627,17 €
= Gesamtaufwand 39.898,85 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 2.499,8435 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 1,0381 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2.498,8054 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
Beitrag: 39.898,85 € : 2.498,8054 ha = 15,97 €/ha
Die Gebühr beträgt 15,97 €/ha.