Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 9. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge

des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

9. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen vom …….. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 9. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 8. Änderungssatzung vom 01.12.2020 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,48 €/ha durch den Gebührensatz 15,97 €/ha ersetzt.

 

 III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

Blankenhagen, den …………

 

 

Detlef Kröger                                                                   Siegel

Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2021 der Gemeinde Blankenhagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2021 entsprechend des Beitragsbescheides Wasser- und Bodenverbandes vom 25.02.2021:                               

Beitrag:                                                               36.271,68 €

Verwaltungsaufwand 10%                                            3.627,17 €

= Gesamtaufwand                                                         39.898,85 €

 

 

3. Flächenberechnung

 

anzusetzende Gesamtfläche des                                             2.499,8435 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,            1,0381 ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      2.498,8054 ha

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

Beitrag:                39.898,85 € : 2.498,8054 ha = 15,97 €/ha

 

Die Gebühr beträgt 15,97 €/ha.