Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag: „Erweiterung kooperative Gesamtschule Rövershagen“ auf den Flurstücken 7/11 und 7/124 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen vom Landkreis Rostock aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 33 (1) BauGB das gemeindliche Einvernehmen mit den folgenden Hinweisen zu erteilen:

- die GRZ ist nachzuweisen und einzuhalten

- die Materialart für die Überspannung des Laubenganges im Bereich des Lüftungsschachtes ist zu

  benennen. Eine feste Überdachung widerspricht den Festsetzungen des B-Planes

- die Höhenangaben der Windspiel-/Windkraftwerke sind konkret zu benennen (keine ca. Angaben)

- die Lärmimmissionen der Windspiel-/Windkraftwerke sind auf die zulässigen Dezibel für allgemeine

  Wohngebiete gem. TA-Lärm Tag/Nacht zu beschränken, möglichst zu unterschreiten.