Sitzung: 04.10.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2447/2021/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem
Bauantrag: „Erweiterung kooperative Gesamtschule Rövershagen“ auf den
Flurstücken 7/11 und 7/124 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen vom Landkreis
Rostock aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 33 (1) BauGB das gemeindliche
Einvernehmen mit den folgenden Hinweisen zu erteilen:
- die GRZ ist nachzuweisen und einzuhalten
- die Materialart für die Überspannung des Laubenganges im Bereich des
Lüftungsschachtes ist zu
benennen. Eine feste Überdachung
widerspricht den Festsetzungen des B-Planes
- die Höhenangaben der Windspiel-/Windkraftwerke sind konkret zu benennen
(keine ca. Angaben)
- die Lärmimmissionen der Windspiel-/Windkraftwerke sind auf die
zulässigen Dezibel für allgemeine
Wohngebiete gem. TA-Lärm
Tag/Nacht zu beschränken, möglichst zu unterschreiten.