Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:

 

 

8. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ….. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 8. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

  

 

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 7. Änderungssatzung vom 15.12.2020, wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird

für die Waldflächen der Gebührensatz – 5,46 €/ha durch den Gebührensatz 5,44 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz – 27,51 €/ha durch den Gebührensatz 45,54 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz – 10,08 €/ha durch den Gebührensatz 9,22 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz – 8,57 €/ha durch den Gebührensatz 1,42 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz – 51,42 €/ha durch den Gebührensatz 17,09 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz – 16,88 €/ha durch den Gebührensatz 2,81 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 5,62 €/ha durch den Gebührensatz 19,96 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 33,70 €/ha durch den Gebührensatz 239,55 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz – 10,99 €/ha durch den Gebührensatz 39,04 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 22,60 €/Ha durch den Gebührensatz 29,93 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 134,29 €/ha durch den Gebührensatz 359,19 €/ha ersetzt

 

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

Gelbensande, den ………

 

 

 

Manfred Labitzke                                           Siegel

  Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation

 

zur 8. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

1.       Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2.    Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen

 

2.1.           Gewässerunterhaltung

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2021. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (7,56 €/ha)

-       die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (2.152,65 €)

-       Mehrkosten Handmahd/-arbeit in 2020 (2.439,56 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                         (II)

37,9232

216,1621

1.634,1855

Industrie- und Gewerbefläche   (II)

12,1930

69,5004

525,4230

Gebäude- und Freifläche          (II)

2,4800

14,1360

106,8682

Fläche mit besondere funktionaler Prägung                                     (II)

5,5173

31,4483

237,7491

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                     (III)

3,1709

6,0248

45,5475

Grünanlage                               (III)

27,2057

25,8454

195,3912

Verkehrsfläche                          (II)

100,7600

510,2268

3.857,3146

landwirtschaftl. Fläche              (III)

721,7255

685,5921

5.183,0763

Waldfläche                                (I)

2.449,5240

1.163,5239

8.796,2407

Wasserfläche                            (III)

22,8655

2,1666

16,3795

gesamt

3.383,3651

2.724,6264

20.598,1756

 

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

 

Nutzungsartengruppe   

Fläche in ha

Kosten in €

Waldfläche                                                (I)                                        

2.449,5240

8.796,2407

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen   (II)

158,8735

6.361,5404

Sonstige Grundstücksflächen                   (III)

774,9676

5.440,3945

gesamt

3.383,3651

20.598,1756

 

 

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 2.152,65 € sowie die Mehrkosten für die Handmahd/-arbeit in 2020 in Höhe von 2.439,56 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:

 

 

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an

der Gesamt-fläche

in %

Anteil an den

Zuschlägen

in €

Kosten

GWU

in €

anteilige Mehrkosten

In €

gesamt

in €

Verwalt-

ungskosten

10 %

in €

Gesamt-kosten

in €

Waldfläche 

(I)

2.449,5240

72,3990

1.558,4980

8.796,2407

1.766,2181

12.120,9568

1.212,0957

13.333,05

Gebäude,

Freifläche, Verkehrsfläche

(II)

158,8735

4,6957

101,0825

6.361,5404

114,5550

6.577,1779

657,7178

7.234,90

Sonstige

Grundstücks-

Flächen

(III)

774,9676

22,9052

493,0695

 

5.440,3945

558,7869

6.492,2508

649,2251

7.141,48

 

gesamt

3.383,3651

100,0000

2.152,6500

20.598,1756

2.439,5600

25.190,3856

2.519,0386

27.709,42

 

 

 

 

2.2.           Schöpfwerk Stromgraben

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2021. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (2,59 €)

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)    

13,0120

6

78,0720

202,1303

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

2,4890

6

14,9340

38,6645

Gebäude- und Freifläche             (II)

0,6779

6

4,0674

10,5306

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

4,9894

6

29,9364

77,5061

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof           (III)                          

3,0541

2

6,1082

15,8143

Grünanlage                                 (III) 

7,1558

1

7,1558

18,5265

Verkehrsfläche                             (II) 

31,1914

6

187,1484

484,5318

landwirtschaftl. Fläche                (III) 

140,2231

1

140,2231

363,0411

Waldfläche                                    (I)

947,7253

0,5

473,8627

1.226,8421

Wasserfläche                              (III)      

5,8534

0,1

0,5853

1,5155

gesamt

1.156,3714

 

942,0933

2.439,1029

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

kosten 10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

947,7253

1.226,8421

122,6842

  1.349,53

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

 

52,3597

 

813,3634

 

81,3363

       

894,70

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

 

156,2864

 

  398,8974

 

39,8897

 

438,79

gesamt

1.156,3714

2.439,1029

243,9103

2.683,01

 

 

 

 

 

2.3.           Schöpfwerk Hirschburg

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2021. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (36,30 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

d)    Waldflächen (I)

e)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

f)     Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (III)        

5,2193

6

31,3158

1.136,6157

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

3,4561

6

20,7366

752,6407

Gebäude- und Freifläche              (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof            (III)              

-

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

0,2982

1

0,2982

10,8233

Verkehrsfläche                              (II)

17,2535

6

103,5210

3.757,3235

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

9,6122

1

9,6122

348,8775

Waldfläche                                     (I)

597,4782

0,5

298,7391

10.842,8189

Wasserfläche                               (III) 

0,2509

0,1

0,0251

0,9106

gesamt

633,5684

 

464,2480

16.850,0102

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

597,4782

10.842,8189

1.084,2819

11.927,10

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

25,9289

 

5.646,5799

564,6580

6.211,24

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

10,1613

360,6114

36,0611

396,67

gesamt

633,5684

16.850,0102

1.685,0010

18.535,01

 

 

 

2.4.           Schöpfwerk Moorgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2021. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (54,43 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

g)    Waldflächen (I)

h)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

i)      Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

-

-

-

--

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

-

-

-

-

Gebäude- und Freifläche             (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                       (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof           (III)                        

-

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

-

-

-

-

Verkehrsfläche                             (II)

0,2534

6

  1,5204

82,7498

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

-

-

-

-

Waldfläche                                   (I)

0,6863

0,5

0,3432

18,6764

Wasserfläche                               (III)

-

-

-

-

Gesamt

0,9397

 

1,8636

101,4263

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

0,6863

18,6764

1,8676

20,54

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

0,2534

82,7498

8,2750

91,02

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

-

-

-

-

gesamt

0,9397

101,4263

10,1426

111,57

 

 

 

 

 

3.    Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

 

3.1.           Gewässerunterhaltung

 

 

a)    Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                13.333,05 €

 

Gesamtfläche:                                   2.449,5240 ha

 

Gebührensatz:                                          5,44 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                  7.234,90 €

 

Gesamtfläche:                                        158,8735 ha

 

Gebührensatz:                                        45,54 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                  7.141,48 €

 

Gesamtfläche:                                      774,9676 ha

 

Gebührensatz:                                          9,22 €/ha

 

 

 

3.2.           Schöpfwerk Stromgraben

 

 

a)    Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                  1.349,53 €

 

Gesamtfläche:                                        947,7253 ha

 

Gebührensatz:                                          1,42 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                     894,70 €

 

Gesamtfläche:                                        52,3597 ha

 

Gebührensatz:                                        17,09 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksfläche

 

Gesamtkosten:                                  438,79 €

 

Gesamtfläche:                                   156,2864 ha   

 

Gebührensatz:                                      2,81 €/ha    

 

 

 

3.3.           Schöpfwerk Hirschburg

 

 

a)    Waldfläche                                       

 

Gesamtkosten:                                  11.927,10 €

 

Gesamtfläche:                                      597,4782 ha

 

Gebührensatz:                                      19,96 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                  6.211,24 €

 

Gesamtfläche:                                         25,9289 ha

 

Gebührensatz:                                     239,55 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                396,67 €

 

Gesamtfläche:                                   10,1613 ha

 

Gebührensatz:                                   39,04 €/ha

 

 

 

 

3.4         Schöpfwerk Moorgraben

 

 

a)    Waldfläche

 

 

Gesamtkosten:                                  20,54 €

 

Gesamtfläche:                                     0,6863 ha

 

Gebührensatz:                                 29,93 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                91,02 €

 

Gesamtfläche:                               0,2534 ha

 

Gebührensatz:                          359,19 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                0,00 €

 

Gesamtfläche:                                 0,0000 ha

 

Gebührensatz:                                 0,00 €