Sitzung: 16.09.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2888/2021/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet zwischen Friedhof und Goorstorfer
Straßen (NTK-Gebiet) mit dem Ziel, die von der HRO angrenzend an das Plangebiet
veräußerten Grundstücke zur städtebaulichen Ordnung in den Geltungsbereich des
B-Planes als Hausgartenflächen einzubeziehen und den Missstand der teilweisen
Überplanung eines Grundstückes ohne Baurechtschaffung zwischen Stralsunder
Straße und Geltungsbereichsgrenze zu bereinigen, einzuleiten.
Die Gemeinde ist von jeglichen Kosten des
Bauleitplanverfahrens freizuhalten.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden bevollmächtigt, den Auftrag für das Änderungsverfahren an das Büros
IGN Meltzer & Voigtländer PartG – mbB aus Waren zu erteilen, wenn die
Auftragssumme in Höhe von brutto 9.524,48 € durch die von der Änderung
Bevorteilten vollständig auf ein, von der Verwaltung zu benennendes Konto,
eingegangen ist.