Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet zwischen Friedhof und Goorstorfer Straßen (NTK-Gebiet) mit dem Ziel, die von der HRO angrenzend an das Plangebiet veräußerten Grundstücke zur städtebaulichen Ordnung in den Geltungsbereich des B-Planes als Hausgartenflächen einzubeziehen und den Missstand der teilweisen Überplanung eines Grundstückes ohne Baurechtschaffung zwischen Stralsunder Straße und Geltungsbereichsgrenze zu bereinigen, einzuleiten.

 

Die Gemeinde ist von jeglichen Kosten des Bauleitplanverfahrens freizuhalten.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag für das Änderungsverfahren an das Büros IGN Meltzer & Voigtländer PartG – mbB aus Waren zu erteilen, wenn die Auftragssumme in Höhe von brutto 9.524,48 € durch die von der Änderung Bevorteilten vollständig auf ein, von der Verwaltung zu benennendes Konto, eingegangen ist.