Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

11. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

                                                                  I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom … und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 11. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 01.12.2020 wie folgt geändert:

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 23,52 €/ha durch den Gebührensatz 24,75 €/ha ersetzt.

 III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Bentwisch, den ………………….

Andreas Krüger                                               Siegel

Bürgermeister

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2021 der Gemeinde Bentwisch

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2021 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes

vom 25.02.2021                                62.823,42 €    

                                                                                             

Verwaltungsaufwand 10%             6.282,34 €                                                                                      

= Gesamtaufwand                          69.105,76 €       

3. Flächenberechnung

Anzusetzende Gesamtfläche des                                   2919,5404 ha            

Geltungsbereiches der Satzung                                                                     

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,      127,5449 ha 

die ihren Beitrag direkt                                                                      

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                            2791,9955 ha 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

69.105,76 € : 2791,9955 ha = 24,75 €/ha

Die Gebühr beträgt 24,75 €/ha.