Sitzung: 16.09.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der
Voranfrage:
„Ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienwohnhauses mit
Flachdach + Attika auf dem Flurstück 44/8 der Flur 4, Gemarkung Bentwisch
bauplanungsrechtlich zulässig?“
aus bauplanungsrechtlicher Sicht
das gemeindliche Einvernehmen nach §34 BauGB zu erteilen.