Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage:

 

„Ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Flachdach + Attika auf dem Flurstück 44/8 der Flur 4, Gemarkung Bentwisch bauplanungsrechtlich zulässig?“

 

 aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach §34 BauGB zu erteilen.