Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Bauantrag zur Errichtung einer Sauna, Fahrradschuppen und Blockhaus auf den Flurstücken 53/3, 54/8, 54/9 der Flur 2 Gemarkung Willershagen das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB mit dem Hinweis zu erteilen, dass auf Grund der Nähe der beiden Gebäude zum Wallbach (Blockhaus und Fahrradschuppen) dort keine wassergefährdenden Stoffe gelagert oder aufbewahrt werden dürfen.