Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt einen Antrag auf isolierte Abweichung auf Grundlage des § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 (3) LBauO M-V zur Errichtung eines Spielplatzes auf einer Teilfläche des Flurstückes 56 der Flur 2 Gemarkung Mandelshagen zu formulieren und diesen Antrag allen Anliegern zur Kenntnis zu geben. Damit wird den Anliegern ermöglicht ihre nachbarlichen Belange nach § 31 BauGB geltend zu machen.

Stimmt ein Nachbar nicht zu, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

 

Bei Zustimmung aller Beteiligten ist der Befreiungsbescheid nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 LBauO M-V zu erteilen und die finanziellen Mittel für den Haushalt 2022 bereit zu stellen.