Sitzung: 05.08.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2859/2021/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
sich an der Ertüchtigung der Vorflutleitung in der Straße Am Park und unter der
L182 im Ortsteil Groß Kussewitz mit 15.000,00 € zu beteiligen.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto 01.54100.7853200.
Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt den
Bürgermeister und seinen Stellvertreter die folgende Kostenvereinbarung mit der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH zu unterzeichnen.
Vereinbarung
zwischen Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH, vertr.d.d. GF Peter
Gertenbach,
Landgut 9, 18059 Papendorf OT Groß Stove,
im folgendem „Am Park“ Verwaltung GmbH
genannt
und der
Gemeinde Bentwisch
vertreten durch den
Bürgermeister Herrn Andreas Krüger
und dessen Stellvertreter Herrn
Ralf Will
über Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20 A
18182 Gelbensande im
folgendem Gemeinde genannt
Präambel
Die Gemeindevertretung Bentwisch hat im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplangebietes Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz
hinsichtlich der Ableitung des auf dem Plangebiet anfallenden
Niederschlagwassers festgelegt, dass dieses mit einer Abflussmenge von
gedrosselt 10 l/s, entsprechend der Einleitgenehmigung des Landkreises Rostock
vom 10.11.2020 über die Bestandsleitung in der Straße Am Park der Vorflut
zugeführt wird.
Im Rahmen einer Kamerabefahrung wurde festgestellt, dass die
gemeindliche Leitung defekt ist. Deshalb soll sie neu durch eine Querung der
Landesstraße 182 mit Herstellung eines Einlaufbauwerkes in die Teiche Groß
Kussewitz in die Vorflut eingebunden werden.
Der WWAV übernimmt diese Regenwasserleitung vom Übergabepunkt
(Privatstraßen des B-Plangebietes Nr. 23 der Gemeinde Bentwisch bis zum
Einleitpunkt in die Teiche) inkl. Einlaufbauwerk, gemäß einer noch zu
schließenden Vereinbarung in ihr Eigentum. Der Entwurf der Vereinbarung liegt
derzeit zur rechtlichen Prüfung beim WWAV. Inhaltlich ist die Abstimmung
bereits erfolgt.
Die am 10.11.2020 erteilte Einleitgenehmigung wird nunmehr aktualisiert
und auf den WWAV ausgestellt.
Durch die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH wurde der Gemeinde
angeboten, im Rahmen der inneren Erschließung des Plangebietes, diese Leistung
zu planen, zu realisieren und vorzufinanzieren.
Die Gemeinde soll sich mit einem Baukostenzuschuss an dieser Maßnahme
beteiligen.
Diese Vereinbarung regelt die Modalitäten der Planung, Ausführung und
Kostenteilung zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Projekt „Am Park“
Verwaltung GmbH.
Kostengrundlage für die finanzielle Beteiligung der Gemeinde bildet das
Planungsangebot der iplan nord GmbH aus 19306 Neustadt-Glewe in Höhe von ca.
7.500 € (inkl. 19 % MwSt.) brutto vom 26.07.2021 (Anlage 1 à wird bis zum 3.8.2021 vorgelegt) sowie das Angebot über die Bauausführung
der der Ingo Warnke Tief- und Rohrleistungsbau GmbH aus 17192 Waren(Müritz) in
Höhe von 24.099,59 € (inkl. 19 % MwSt.) brutto vom 25.06.2021 (Anlage 2).
Außerdem erwarten die Investoren Genehmigungsgebühren der beteiligten Ämter
bzw. Behörden von ca. 1.500 Euro.
§
1 Beschreibung des Vorhabens
Vor der Querung der L-Straße wird am Übergabepunkt der Bestandsleitung
ein Schacht (DN 1000) neu errichtet, ein weiterer Schacht (DN 1000) entsteht
auf der anderen Straßenseite vor der Einleitung in den rechten Teich. Die
Straße wird mit einem durch das Straßenbauamt genehmigten Querschnitt (DN 300)
durchörtert, dabei werden beide Schächte miteinander verbunden, die Arbeiten
erfolgen in offener Bauweise. Dazu wird die Straße jeweils halbseitig gesperrt
und für die Baumaßnahmen geöffnet. Nach Ausführung der Maßnahme wird die Straße
wieder fachgerecht mit einem Bitumenbelag versehen. Weitere Ausführungsdetails
sind dem Angebot des Tiefbauers und den Planungsunterlagen zu entnehmen. Die
Bauüberwachung und -abnahme übernimmt das Tiefbauingenieurbüro iplan nord GmbH.
Die Regenwasserleitung ab Übergabepunkt der privaten
Erschließungsstraßen zur Straße Am Park, einschließlich der Querung der
Landesstraße und das Einlaufbauwerk im Bereich der Teiche Groß Kussewitz,
werden durch den WWAV nach deren Fertigstellung von der Gemeinde in sein
Eigentum übernommen.
§
2 Leistungen der „Am Park“ Verwaltung GmbH
Die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH beauftragt die Planungsleistung
sowie die Bauausführung zur Ertüchtigung der Regenwasserleitung der Straße Am Park
in Groß Kussewitz inkl. der notwendigen Querung der Landesstraße 182 und
Herstellung des Einlaufbauwerkes in die Teiche Groß Kussewitz entsprechend der
Ausführungsplanung (Anlage 3). Arbeiten an der Bestandleitung der Straße
Am Park außer der Anbindung an den neu zu errichtenden Schacht werden
ausdrücklich nicht vereinbart.
Die Planung ist durch die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH mit den
Trägern öffentlicher Belange, die von diesem Vorhaben betroffen sind,
abzustimmen.
Ggf. erteilte Auflagen, Erstellung weiterer Gutachten etc. sind durch
die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH zu erfüllen bzw. zu beauftragen und deren
Ergebnisse zu erfüllen.
Die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH verpflichtet, sich die Maßnahmen
nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen und deren ggf. notwendigen
Beantragung bei den zuständigen Behörden für die Dauer der Bauphase liegt in
der Verantwortung der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH.
Sie bleibt für die Dauer der Gewährleistung (2Jahre) als Auftraggeber in
der Verantwortung.
Die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH hält die Gemeinde von etwaigen
Entschädigungsansprüchen Dritter, die sich aus der Realisierung der Maßnahme
ergeben frei.
Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2021 fertigzustellen.
Der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH ist bewusst, dass vordem eine
Einleitung des Niederschlagwassers aus dem Plangebiet in die Leitung in der
Straße Am Park nicht erfolgen kann.
Insofern informiert sie die Eigentümer der Teilflächen WA 1.2 im
Geltungsbereich des B-Planes Nr. 23 über den Baufortschritt und den Zeitpunkt
der Anschlussmöglichkeit.
§
3 Leistungen der Gemeinde
Die Gemeinde stellt die zur Realisierung der Maßnahme notwendigen
gemeindlichen Flächen im Bereich der Verkehrsanlage Am Park sowie im
Einbindebereich der Leitung in die Teiche Groß Kussewitz der Projekt „Am Park“
Verwaltung GmbH zur Verfügung.
Sie verpflichtet sich, diese Flächen nach Fertigstellung der unter § 1
beschriebenen Maßnahme und nach erfolgter Abnahme mit der Gemeinde (vertreten
durch das Amt Rostocker Heide) und ggf. Mängelbeseitigung durch die Projekt „Am
Park“ Verwaltung GmbH wieder in ihre Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.
Die Gemeinde verpflichtet sich, die Regenwasserleitung, nach gemeinsamer
Abnahme mit dem WWAV, entsprechend der noch zu schließenden 3-seitigen
Vereinbarung zwischen der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH, dem WWAV und der
Gemeinde bei Erfüllung der Übernahmebedingungen des WWAV zu übernehmen und dem
WWAV zu übergeben.
§
4 Beiderseitige Verpflichtung
Den Parteien dieser Vereinbarung obliegt die Verpflichtung zur
gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützungen.
§
5 Kostenübernahme
Die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH beauftragt sämtliche, die mit der
in § 1 beschriebenen Maßnahme und der sich ggf. aus der Abstimmung mit den
Trägern öffentlicher Belange ergebenen, Leistungen.
Sie ist somit Kostenträger der Maßnahme.
Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Baukostenzuschuss von 50% der Gesamtkosten,
jedoch maximal 15 T€ (in Worten: Fünfzehntausend Euro) an der unter § 1
beschriebenen Maßnahme.
Der Baukostenzuschuss wird nach Vorlage der /Schlussrechnungen
der Planer und der bauausführenden Firmen sowie nach Abnahme der Leistung und
Übernahme der Leitungen und des Einlaufbauwerkes in die Teiche Groß Kussewitz
durch den WWAV auf Anforderung der Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH mit einem
Zahlungsziel von 14 Tagen gezahlt.
Der Anforderung sind die geprüften Schlussrechnungen sowie die Abnahmeprotokolle
der erbrachten Leistungen beizulegen.
§
6 Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen oder – ergänzungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist
zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und die Projekt „Am Park“ Verwaltung GmbH
erhalten je eine Ausfertigung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch
solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und
wirtschaftlich entsprechen.
Die in der Präambel und in § 1 genannten Anlagen sind Bestandteil dieser
Vereinbarung.
Bentwisch, den …………… Groß Stove, den 2021
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Andreas
Krüger Ralf Will Projekt „Am
Park“ Verwaltung GmbH
Bürgermeister stellvertr. Bürgermeister