Sitzung: 05.08.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/2860/2021/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Beauftragung folgender Lose:
Los 1: interaktive Tafeln
Zuschlagserteilung an die Firma HK-MK GmbH,
Old-Buern-Weg 5, 18184 Thulendorf mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von
36.707,22€.
Los 2: Tablets, Ladewagen, Kopfhörer, WLAN
AccessPoints, WLAN Controller, PoE-Switch und Farblaserdrucker
Zuschlagserteilung an die Firma Datagroup
Bremen GmbH, Hansestr. 21, 18182 Bentwisch mit einer Bruttoangebotssumme in
Höhe von 17.636,87€.
Die Finanzierung ist durch die Fördermittel in
Höhe von 77.286,00€ sowie Eigenmitteln der Gemeinde Bentwisch gesichert.
Der Bürgermeister und der erste
stellvertretende Bürgermeister werden ermächtigt, die entsprechenden Aufträge
zu unterzeichnen.
und
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass 1. Nachtragsangebot zu Los 1 mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von
2.801,26€ von der Firma HK-MK GmbH, Old-Buern-Weg 5, 18184 Thulendorf
anzunehmen. Dieser Nachtrag ist erforderlich, da sich aufgrund der durchgeführten
Baumaßnahmen im Grundschulgebäude während der Sommerferien die
Anschlussmöglichkeiten für die interaktiven Tafeln verändert haben.
Der Bürgermeister und der erste
stellvertretende Bürgermeister werden ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu
unterzeichnen.
und
Die Gemeindevertretung Bentwisch erteilt die
Ermächtigung, die Anzahl der mobilen Endgeräte für die Schüler/innen soweit zu
erhöhen, dass der max. förderfähige Betrag erreicht, aber nicht überschritten
wird (77.286€ - davon 20% = 15.457,20€). Ein entsprechendes Nachtragsangebot
wird durch die Verwaltung eingeholt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im
Anschluss den entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen.
Zudem erteilt die Gemeindevertretung Bentwisch
die Ermächtigung, aus den Fördermitteln des DigitalPakts Schule eine neue
Sonicwall anzuschaffen, da diese mit Nutzung des Breitbandanschlusses
erforderlich wird.
Im Anschluss an das Vergabeverfahren werden der
Bürgermeister und der erste stellvertretende Bürgermeister ermächtigt, den
entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen.