Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Beauftragung folgender Lose:

 

Los 1: interaktive Tafeln

Zuschlagserteilung an die Firma HK-MK GmbH, Old-Buern-Weg 5, 18184 Thulendorf mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 36.707,22€.

 

Los 2: Tablets, Ladewagen, Kopfhörer, WLAN AccessPoints, WLAN Controller, PoE-Switch und Farblaserdrucker

Zuschlagserteilung an die Firma Datagroup Bremen GmbH, Hansestr. 21, 18182 Bentwisch mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 17.636,87€.

 

Die Finanzierung ist durch die Fördermittel in Höhe von 77.286,00€ sowie Eigenmitteln der Gemeinde Bentwisch gesichert.

 

Der Bürgermeister und der erste stellvertretende Bürgermeister werden ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu unterzeichnen.

 

und

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass 1. Nachtragsangebot zu Los 1 mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 2.801,26€ von der Firma HK-MK GmbH, Old-Buern-Weg 5, 18184 Thulendorf anzunehmen. Dieser Nachtrag ist erforderlich, da sich aufgrund der durchgeführten Baumaßnahmen im Grundschulgebäude während der Sommerferien die Anschlussmöglichkeiten für die interaktiven Tafeln verändert haben.

Der Bürgermeister und der erste stellvertretende Bürgermeister werden ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen.

 

und

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch erteilt die Ermächtigung, die Anzahl der mobilen Endgeräte für die Schüler/innen soweit zu erhöhen, dass der max. förderfähige Betrag erreicht, aber nicht überschritten wird (77.286€ - davon 20% = 15.457,20€). Ein entsprechendes Nachtragsangebot wird durch die Verwaltung eingeholt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Anschluss den entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen. 

Zudem erteilt die Gemeindevertretung Bentwisch die Ermächtigung, aus den Fördermitteln des DigitalPakts Schule eine neue Sonicwall anzuschaffen, da diese mit Nutzung des Breitbandanschlusses erforderlich wird.

Im Anschluss an das Vergabeverfahren werden der Bürgermeister und der erste stellvertretende Bürgermeister ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen.