Sitzung: 01.07.2021 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/1928/2021/GGE
1. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt dem Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Flurstückes 45/15
der Flur 2 Gemarkung Willershagen und der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit
dem Ziel zur Baurechtschaffung für eine Photovoltaikanlage bis zu 750kWp, der
Errichtung gewerblicher Lagerhallen und Wirtschaftsgebäude sowie einem
Wohngebäude für den Antragsteller unter folgenden Voraussetzungen zu:
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Die Gemeinde ist von allen Kosten die mit dem
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines
B-Planes verbunden sind freizuhalten.
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Mit den Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes ist ein leistungsfähiges
Stadtplanungsbüro zu beauftragen.
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Der Bebauungsplan für Gewerbe/Photovoltaik/Wohnen ist
als Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Die Einleitung des Verfahrens
kann nach positiver landesplanerischer Stellungnahme zur Änderung des
Flächennutzungsplanes eingeleitet werden.
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Die Erschließung soll durch eine im B-Plan festzusetzende
Verkehrsfläche als private Verkehrsfläche nördlich des Flurstückes 45/6 und
45/7 einmündend in den Behnkenhäger Weg nachhaltig und endgültig geklärt
werden. Die Erschließungsanlage soll außerdem die Erschließung einer
Wohnbebauung auf dem Flurstück 45/7 dienen, die öffentlich-rechtlich zu sichern
ist. Die Gemeinde behält sich vor das/die Bauleitplanverfahren zu beenden, wenn
zu erkennen ist, dass das angestrebte Ziel nicht zu erreichen ist.
Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass sich aus der
Zustimmung der Gemeinde zu dem vorliegenden Antarg kein Anspruch auf Erreichen
des angestrebten Planungszieles ableiten lässt.
und
2. Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Flurstückes 45/7 der Flur 2 Gemarkung Willershagen und der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel zur Baurechtschaffung für Wohnbebauung ab, da dieser Bereich im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist deshalb nicht notwendig.
Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag durch Einleitung eines Aufstellungsverfahren für eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung unter folgenden Voraussetzungen zu entsprechen.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den klarzustellenden Bereich der bebauten Grundstücke direkt angrenzend an den Behnkenhäger Weg (Hausnummer 1c – 5) sowie den bebauten Teil des Flurstückes 45/7 der Flur 2 Gemarkung Willershagen.
Der unbebaute Teil des vorgenannten Flurstückes soll in den Innenbereich einbezogen werden (Einbeziehungsfläche).
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Die Gemeinde ist von allen Kosten die mit dem
Verfahren zur Aufstellung der Satzung verbunden sind freizuhalten.
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Mit den Verfahren ist ein leistungsfähiges
Stadtplanungsbüro zu beauftragen.
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Die restliche Fläche sollte als Gewerbefläche
ausgewiesen werden, wobei eine Nutzungsartengrenze den Teil der
Photovoltaikanlage von der Gewerbefläche, die für die Lagerhallen und
Wirtschaftsgebäude vorgesehen sind, abgrenzt.
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Die Erschließung der auszuweisenden
Einbeziehungsfläche ist privatrechtlich mit dem Eigentümer des Flurstückes
45/15 öffentlich-rechtlich zu sichern.
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Die Gemeinde behält sich vor das Verfahren zu beenden,
wenn zu erkennen ist, dass das angestrebte Ziel nicht zu erreichen ist.
Die Gemeindevertretung weist darauf hin, dass sich aus
dieser Willensbekundung zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung in Form
einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung kein Anspruch auf Erreichen des
angestrebten Planungszieles ableiten lässt.