Sitzung: 28.06.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2420/2021/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
für die 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen folgenden
Abwägungs-
sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
1. |
Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Rövershagen hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft. Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil des Beschlusses |
|
|
2. |
Die Bürgermeisterin wird
beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter
Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in
Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem
Vorgang zu nehmen. |
|
|
3. |
Mit dem Beschluss des Entwurfs soll die Beteiligung der Öffentlichkeit per Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. |
|
|
4. |
Zur Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie nach § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu
bitten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durch Auslage, gemäß § 41 Abs. 2 BauGB verbunden. |
|
|
5. |
Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Dr. Verena Schöne
Bürgermeisterin (Siegel)