Sitzung: 28.06.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2418/2021/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden
Abwägungs- und Satzungs-beschluss zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung
Oberhäger Straße
(Abwägungs-
und Satzungsbeschluss über die 1. 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
*Oberhäger Straße* Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße beginnend
an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau)
1. |
Die Stellungnahmen der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der
Änderung der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des
im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße
beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße
Ausbau hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten
Ergebnis geprüft. Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sind, während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
nicht eingegangen. |
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Die Anlage mit der
Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben,
von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage
zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten
Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen. |
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2. |
Aufgrund des § 34
Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 08.08.2020 BGBI. S.1728 sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.
Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 19.11 2019 (GVOBl. M-V S. 682), beschließt die Gemeindevertretung die 1.
Änderung der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im
Bereich Oberhäger Straße beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis
zum Abzweig der Straße Ausbau, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte. |
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3. |
Die
Begründung wird gebilligt. |
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4. |
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen;
dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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