Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungs-beschluss zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung Oberhäger Straße

 

 

(Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung *Oberhäger Straße* Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau)

 

1.

Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Änderung der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nicht eingegangen.

 

 

Die Anlage mit der Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

2.

Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 BGBI. S.1728 sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.11 2019 (GVOBl. M-V S. 682), beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung der Klarstellungs-  und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Verena Schöne

 

 

Bürgermeisterin

(Siegelabdruck)