Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2, Volkenshagen „An‘ hogen Barg“ sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

1

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

3

Polizeiinspektion Güstrow

 

5

Nordwasser GmbH

 

6

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

13

Gemeinde Mönchhagen

 

14

Gemeinde Rövershagen

 

15

Gemeinde Broderstorf

 

16

Gemeinde Poppendorf

 

17

Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden:

 

10

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

11

WBV Untere Warnow - Küste

 

12

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

 

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 aus den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage)

 

2

StALU Mittleres Mecklenburg

 

4

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

4

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

4

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

7

Stadtwerke Rostock AG

 

8

E.DIS AG

 

9

HanseGas GmbH

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage (8 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2, „An‘ hogen Barg“ in Volkenshagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) waren keine / folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: