Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch:

 

1.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

4

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

7

Forstamt Billenhagen

 

8

Polizeiinspektion Güstrow

 

17

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

21

Gemeinde Mönchhagen

 

22

Gemeinde Rövershagen

 

25

Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

3

Bergamt Stralsund

 

5

Straßenbauamt Stralsund

 

9

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

9

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

9

LK Rostock, untere Immissionsschutzbehörde

 

15

HanseGas GmbH

 

19

WBV Untere Warnow - Küste

 

20

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

23

Gemeinde Broderstorf

 

24

Gemeinde Poppendorf

 

 

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 aus den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage)

 

 

2

Hauptzollamt Stralsund

 

6

StALU Mittleres Mecklenburg

 

9

LK Rostock, untere Denkmalschutzbehörde

 

9

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

9

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

10

Nordwasser GmbH

 

11

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

12

Stadtwerke Rostock AG

 

13

E.DIS AG

 

14

50 Hertz Transmission GmbH

 

16

GDMcom GmbH

 

18

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage (28 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald durch die Eingriffsverursacher Reservierungsbestätigungen über die Abbuchung der für den Ausgleich notwendigen Ökopunkte von einem anerkannten Ökokonto vorgelegt wurden.

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) waren keine / folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: