Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Voranfrage:

Ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück 255/2 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf als Lückenbebauung zwischen Haus 5 und 6 bauplanungsrechtlich zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 35 (2) BauGB in Verbindung mit § 35 (4) 5. BauGB das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

Begründung: Die Erweiterung des Wohnungsbestandes in Form eines eigenständigen 2. Wohngebäudes ist unzulässig.