Sitzung: 17.06.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der
Voranfrage:
Ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück 255/2 der Flur
1 Gemarkung Albertsdorf als Lückenbebauung zwischen Haus 5 und 6
bauplanungsrechtlich zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 35 (2) BauGB in
Verbindung mit § 35 (4) 5. BauGB das gemeindliche Einvernehmen nicht zu
erteilen.
Begründung: Die Erweiterung des Wohnungsbestandes in Form eines
eigenständigen 2. Wohngebäudes ist unzulässig.