Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Gemeinde Rövershagen liegt ein Antrag auf Übernahme einer Abstandsflächenbaulast für das Flurstück 7/122, verursacht durch das in der Anlage beigefügte Bauvorhaben, auf dem Flurstück 7/118 zur Entscheidung vor.

Da §6 Absatz 2 der Landesbauordnung M-V eine Übernahme von Abstandsflächen auf „öffentlichen Grünflächen, Verkehrsflächen und Wasserflächen fallen, jedoch nur bis zu deren Mitte“ regelt, wäre eine Baulasteintragung nicht notwendig.

 

Das Flurstück 7/122 übernimmt direkt an die Graal- Müritzer Straße angrenzend das Straßenbegleit-grün, weist aber auch eine größere Fläche angrenzend zur Kita aus.

Falls die Untere Bauaufsichtsbehörde aufgrund dieser Grundstückskonstellation das Straßenbegleit-grün nicht als Verkehrsfläche anerkennt und eine Abstandsflächenbaulastübernahme fordert beschließt die Gemeinde Rövershagen zur Vermeidung einer Baulastübernahme folgende Verfahrensweise:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, das Straßenbegleitgrün aus dem Flurstück 7/122 herausmessen zu lassen, um die Verbindung zur Verkehrsfläche darzustellen. Sämtliche Kosten, die das Verfahren der Flurstücksteilung betreffen, trägt gemäß eigenem Antrag, der zukünftige Bauherr.

 

Dieser Beschluss gilt nur für das vorliegende Vorhaben.