Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Gelbensande beschließt für neugeborene Kinder, deren Eltern /Mutter am Tag der Geburt seit mindestens 1 Monat in der Gemeinde Gelbensande gemeldet ist, ein Begrüßungsgeld zu zahlen.

Das Begrüßungsgeld wird in Form eines Gutscheines feierlich im Rahmen einer Veranstaltung der Gemeinde durch den Bürgermeister oder einen beauftragten Gemeindevertreter übergeben. Die Einlösung des Gutscheines im Amt Rostocker Heide muss durch den Elternteil erfolgen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt) gemeldet ist. Die Einlösung des Gutscheins hat innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach der Übergabe unter Vorlage der Geburtsurkunde und des Personalausweises zu erfolgen.

Das Begrüßungsgeld wird bar ausgezahlt.

Auf die Vorlage von Quittungen wird verzichtet.

Die Höhe des Begrüßungsgeldes wird jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande festgelegt.

Der Beschluss tritt rückwirkende zum 01.01.2021 in Kraft.