Sitzung: 27.05.2021 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/1927/2021/GGE
Beschluss:
Die Gemeinde
Gelbensande beschließt für neugeborene Kinder, deren Eltern /Mutter am Tag der
Geburt seit mindestens 1 Monat in der Gemeinde Gelbensande gemeldet ist, ein
Begrüßungsgeld zu zahlen.
Das Begrüßungsgeld
wird in Form eines Gutscheines feierlich im Rahmen einer Veranstaltung der
Gemeinde durch den Bürgermeister oder einen beauftragten Gemeindevertreter
übergeben. Die Einlösung des Gutscheines im Amt Rostocker Heide muss durch den
Elternteil erfolgen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung (Lebensmittelpunkt)
gemeldet ist. Die Einlösung des Gutscheins hat innerhalb einer Frist von 3
Monaten nach der Übergabe unter Vorlage der Geburtsurkunde und des
Personalausweises zu erfolgen.
Das Begrüßungsgeld wird bar ausgezahlt.
Auf die Vorlage von Quittungen wird
verzichtet.
Die Höhe des
Begrüßungsgeldes wird jährlich in der Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande
festgelegt.
Der Beschluss tritt
rückwirkende zum 01.01.2021 in Kraft.