Sitzung: 06.05.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: V00/2825/2021/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt folgende Ausfallbürgschaft im Zusammenhang mit der Maßnahme Umbau
und Erweiterung – Kita „Zwergenhaus“ Bentwisch:
Ausfallbürgschaft
Die Gemeinde
Bentwisch
über
das Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande
- nachfolgend Eigentümerin –
hat vom
Landkreis Rostock, Der Landrat, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow
- nachfolgende Zuwendungsgeber
–
mit Datum vom
09.04.2021 einen Zuwendungsbescheid Nr. 01/2021 für die Maßnahme
Umbau
und Erweiterung – Kita „Zwergenhaus“ in Bentwisch
mit einem
Zuwendungsbetrag in Höhe von 1.420.836,75 Euro bekommen.
Auflage für die
Gewährung der Zuwendung ist die Stellung einer Ausfallbürgschaft zur Sicherung
etwaiger Erstattungsansprüche des Zuwendungsgebers wegen Nichteinhaltung der
Auflagen des Zuwendungsbescheides 01/2021 für den im Zuwendungsbescheid
bestimmten Bindungszeitraum.
Die Gemeinde
Bentwisch ist Eigentümerin der Flurstücke 24/6, 27/7, 26/2, 25/1,25/2 und 26/1
der Flur 1 der Gemarkung Bentwisch und der Gebäude.
Träger der
Einrichtung ist der ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V. in 18196
Dummerstorf.
Dies
vorausgeschickt übernimmt
die Gemeinde
Bentwisch, vertreten durch den Bürgermeister
über
das Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande
hiermit gegenüber
dem Zuwendungsgeber für die Erfüllung etwaiger Rückforderungsansprüche
ausgereichter Zuwendungen innerhalb der Maßnahme „Umbau und Erweiterung – Kita
„Zwergenhaus“ Bentwisch die
Ausfallbürgschaft
in Höhe der
bewilligten Zuwendung von
1.420.836,75 Euro
Die Bürgschaft ist
befristet auf 15 Jahre und erlischt mit Rückgabe dieser Urkunde an die Gemeinde
Bentwisch.
Gelbensande, den
___________ ________________________________ Andreas
Krüger, Bürgermeister
(Siegel)
_________________________________ Ralf
Will, stellv. Bürgermeister
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter
werden ermächtigt, die Bürgschaft zu unterzeichnen. Die Bürgschaft wird erst
nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ausgereicht.