Sitzung: 06.05.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2818/2021/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stellt hiermit
klar, dass der Antrag der Eigentümer der Flächen WA 1.1 und 1.2 zur Änderung
des Punktes 4.8 des B-Planes 23 im Verfahren zur Änderung des B-Planes
aufgenommen, geprüft und in der Abwägung der Belange der Öffentlichkeit und der
privaten Antragsteller einbezogen wurde und unter Beachtung der rechtlichen
Vorgaben zu dem bekannten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des
B-Planes 23 „Am Silo“ der Gemeinde Bentwisch geführt hat.
Die Gemeindevertretung Bentwisch avisiert nach
nochmaliger Würdigung der beantragten Änderungen zum Punkt 4.8 des Teil B
(Text) zum B-Plan Nr. 23 und nach nochmaliger ausführlicher Beratung im Rahmen
der Abwägung zum B-Plan, die Möglichkeit 4% der ausgewiesenen Grünfläche,
Zweckbestimmung Hausgarten mit baulichen Anlagen die eine
Versiegelung von Flächen bewirken zu bebauen, auf 10 % zu
erhöhen.
Dieser Beschluss gilt ausschließlich für die
Grünfläche der Zweckbestimmung Hausgarten. Die Grünfläche der Zweckbestimmung
naturnahe Grünfläche bleibt weiterhin einer Bebauung unzugänglich!