Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch stellt hiermit klar, dass der Antrag der Eigentümer der Flächen WA 1.1 und 1.2 zur Änderung des Punktes 4.8 des B-Planes 23 im Verfahren zur Änderung des B-Planes aufgenommen, geprüft und in der Abwägung der Belange der Öffentlichkeit und der privaten Antragsteller einbezogen wurde und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu dem bekannten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes 23 „Am Silo“ der Gemeinde Bentwisch geführt hat.

Die Gemeindevertretung Bentwisch avisiert nach nochmaliger Würdigung der beantragten Änderungen zum Punkt 4.8 des Teil B (Text) zum B-Plan Nr. 23 und nach nochmaliger ausführlicher Beratung im Rahmen der Abwägung zum B-Plan, die Möglichkeit 4% der ausgewiesenen Grünfläche, Zweckbestimmung Hausgarten mit baulichen Anlagen die eine Versiegelung von Flächen bewirken zu bebauen, auf 10 % zu erhöhen.

 

Dieser Beschluss gilt ausschließlich für die Grünfläche der Zweckbestimmung Hausgarten. Die Grünfläche der Zweckbestimmung naturnahe Grünfläche bleibt weiterhin einer Bebauung unzugänglich!