Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück 80/58 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch das gemeindliche Einvernehmen bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB mit den folgenden Hinweisen zu erteilen:

-       Die Erschließung des Vorhabengrundstückes ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens öffentlich-rechtlich über das Grundstück Gemarkung Bentwisch, Flur 4, Flurstück 80/21 zu sichern.

-       Eine Sondernutzung des nördlich angrenzenden Weges auf dem Flurstück 80/125 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch wird auch für die Erschließung von Nebenanlagen (Garage/Carport etc.) ausgeschlossen.

-       Im Bauantragsverfahren ist darauf zu achten das durch Bestands- und Neugebäude die GRZ gem. BauNVO eingehalten wird.