Sitzung: 06.05.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2817/2021/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde der Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem
Grundstück 80/58 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch das gemeindliche Einvernehmen
bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB mit den folgenden Hinweisen zu erteilen:
- Die Erschließung des Vorhabengrundstückes ist im Rahmen des
Bauantragsverfahrens öffentlich-rechtlich über das Grundstück Gemarkung
Bentwisch, Flur 4, Flurstück 80/21 zu sichern.
- Eine Sondernutzung des nördlich angrenzenden Weges auf dem Flurstück
80/125 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch wird auch für die Erschließung von
Nebenanlagen (Garage/Carport etc.) ausgeschlossen.
- Im Bauantragsverfahren ist darauf zu achten das durch Bestands- und
Neugebäude die GRZ gem. BauNVO eingehalten wird.