Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage zur Errichtung eines EFH nach erfolgter Grundstücksteilung auf einer Teilfläche des Flurstückes 192/4 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf aus bauplanungsrchtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen unter folgender Bedingung zu erteilen:

Die Bebauungstiefe auf dem Vorhabengrundstück definiert sich an der in der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung der Gemeinde Bentwisch für die Ortslage Albertsdorf ausgewiesenen hinteren Baugrenze des nördlich angrenzenden Grundstückes.