Sitzung: 03.05.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2412/2021/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage zur Errichtung einer LED-Werbewand (Sichtfläche 2,65 x 1,92 m, entspricht
5,09 m²) auf dem Flurstück 27/3 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen, direkt an der
Grenze zur Straße bzw. Gehweg das gemeindliche Einvernehmen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zu erteilen.
Begründung:
Gemäß § 10 Abs. 4 LBauO M-V sind in
Kleinsiedlungsgebieten, Dorfgebieten, reinen und allgemeinen Wohngebieten
Werbeanlagen nur zulässig an der Stätte der Leistung sowie Anlagen für amtliche
Mitteilungen und zur Unterrichtung der Bevölkerung über kirchliche, kulturelle,
politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen; die jeweils freie Fläche
dieser Anlagen darf auch für andere Werbung verwendet werden.
Der Standort der Anlage liegt in einem
allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO.
Die Werbeanlage soll gem. den Antragsunterlagen
für eigene Werbezwecke und für Fremdwerbung eingesetzt werden und widerspricht
damit dieser Vorgabe hinsichtlich zulässiger Werbeanlagen.
Die LED Werbetafel wäre die erste Werbetafel
dieser Art und führt weiterhin zur Verunstaltung des vorhandenen Ortsbildes und
würde durch seine Vorbildwirkung weitere Begehrlichkeiten wecken, die dazu
führen können, dass die Gemeinde über eine Bauleitplanung oder Satzung regelnd
tätig werden muss.