Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 WE oder zwei Wohngebäude mit je einer WE zwischen Bestandsgebäude und Straße „An der Postsäule“ auf dem Flurstücken 70/1 und 71/1 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen das gemeindliche Einvernehmen für beide Bebauungsmöglichkeiten nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.

Die Grundstückszufahrt ist zu Lasten des Antragstellers nach Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis herzustellen.