Sitzung: 03.05.2021 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage
zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 WE oder zwei Wohngebäude mit je einer WE
zwischen Bestandsgebäude und Straße „An der Postsäule“ auf dem Flurstücken 70/1
und 71/1 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen das gemeindliche Einvernehmen für
beide Bebauungsmöglichkeiten nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.
Die Grundstückszufahrt ist zu Lasten des Antragstellers nach Beantragung
einer Sondernutzungserlaubnis herzustellen.