Sitzung: 03.05.2021 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den
folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung für den Bereich Unterdorf der Gemeinde Mönchhagen
1. |
Die Flurstücke 59/4, 59/5, 59/6, 59/7, und 59/8 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen sollen den baulichen Zusammenhang des Ortes Mönchhagen im Bereich Unterdorf 28 bis 30 durch Einbeziehung dieser Flächen in den Bebauungszusammenhang abrunden. Im Zuge der Ergänzung der genannten Flurstücke sollen die Flurstücke 59/9 sowie 59/3 klargestellt werden. Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB. |
|
||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
|
Es werden folgende Planungsziele
angestrebt: |
|
||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
|
- |
Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 Abs. 4 Satz
1 |
||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
|
- |
Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen (Flurstücke 59/4, 59/5, 59/6, 59/7, und 59/8 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung). |
||||||||||||||
|
||||||||||||||||
|
- |
Um die mit der Satzung ermöglichten Eingriffe angemessenen auszugleichen, sollen entsprechende Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a BauGB festgesetzt werden. Die
Gemeindevertretung Mönchhagen wird den Beschluss über die Satzung erst
bekannt machen, wenn durch den Vorhabenträger die Ausgleichsmaßnahmen als
vorgezogener Ausgleich umgesetzt wurde. |
||||||||||||||
|
||||||||||||||||
2. 3. |
|
|||||||||||||||