Sitzung: 15.03.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: VBE/2397/2021/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der beantragten Überschreitung der GRZ mit dem Wohnhaus auf dem
Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 7/75 auf Grundlage des §
31(2) BauGB nicht zuzustimmen.
Die geplante Erweiterung des Wohnhauses und damit die Überschreitung der
GRZ für die Hauptnutzung hat eine derartige Vorbildwirkung auf alle Grundstücke
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, das die planerischen Grundzüge des
Bebauungsplanes nicht mehr gewahrt werden können.
Die Durchsetzung des B-Planes führt nicht zu einer nicht beabsichtigten
Härte für den Bauherren und die beantragte Überschreitung ist mit den
öffentlichen Belangen nicht vereinbar.