Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der beantragten Überschreitung der GRZ mit dem Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 7/75 auf Grundlage des § 31(2) BauGB nicht zuzustimmen.

Die geplante Erweiterung des Wohnhauses und damit die Überschreitung der GRZ für die Hauptnutzung hat eine derartige Vorbildwirkung auf alle Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, das die planerischen Grundzüge des Bebauungsplanes nicht mehr gewahrt werden können.

Die Durchsetzung des B-Planes führt nicht zu einer nicht beabsichtigten Härte für den Bauherren und die beantragte Überschreitung ist mit den öffentlichen Belangen nicht vereinbar.