Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt, gem. § 31 BauGB, in

Verbindung mit §67 (3) LBauO M-V, der beantragten isolierten Abweichung in Form einer Heckenbepflanzung bis zu einer Höhe von max. 2 m der textlichen Festsetzungen Teil B 8.5 auf dem Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1, Flurstück 7/163 auf Grundlage des § 31(2) BauGB zu.