Sitzung: 15.03.2021 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach §
36 BauGB, der Voranfrage zur Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes auf dem
Flurstück 33/4 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen von einer WE zu einer WE+ eine
Ferienwohnung aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB nicht zu
erteilen.
Begründung:
Der Vorbescheid ist im Rahmen des
Widerspruchsbescheides, AZ 06748-18-105 unter der Voraussetzung des
Bestandsschutzes für die Sanierung und geringfügige Erweiterung des
Bestandsgebäudes erteilt worden.
Mit der beantragten Nutzungsänderung von
Wohngebäude mit einer WE zu Wohngebäude mit einer WE + 1 Ferienwohnung wird
diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt.
Die geplante Nutzungsänderung würde außerdem zu
bodenrechtlichen Spannungen führen, da damit solch eine Vorbildwirkung
entfaltet wird, die dazu führt, dass der Außenbereich entgegen der
landesplanerischen Zielsetzung eine nicht gewollte Entwicklung erfährt.