Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes auf dem Flurstück 33/4 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen von einer WE zu einer WE+ eine Ferienwohnung aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB nicht zu erteilen.

Begründung:

Der Vorbescheid ist im Rahmen des Widerspruchsbescheides, AZ 06748-18-105 unter der Voraussetzung des Bestandsschutzes für die Sanierung und geringfügige Erweiterung des Bestandsgebäudes erteilt worden.

 

Mit der beantragten Nutzungsänderung von Wohngebäude mit einer WE zu Wohngebäude mit einer WE + 1 Ferienwohnung wird diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt.

Die geplante Nutzungsänderung würde außerdem zu bodenrechtlichen Spannungen führen, da damit solch eine Vorbildwirkung entfaltet wird, die dazu führt, dass der Außenbereich entgegen der landesplanerischen Zielsetzung eine nicht gewollte Entwicklung erfährt.