Sitzung: 04.03.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2782/2021/GBE
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 für
das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz:
1. |
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Bentwisch für das
Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und der
Entwurf der Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
2. |
Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
3. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach
§ 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von
der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |
und
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt folgende Änderung in den textlichen Festsetzungen Teil B 4.8:
Auf der festgesetzten privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hausgärten“ sind
bauliche Anlagen, die der Zweckbestimmung „Hausgärten“ dienen, zulässig.
Die maximale Höhe der zulässigen baulichen Anlagen beträgt 3 m über der jeweiligen
Hausgartenfläche. Der Bezugspunkt ist die vorgefundene Geländehöhe, Aufschüttungen
unter baulichen Anlagen sind ausgeschlossen.
Die Grundfläche der zulässigen baulichen Anlagen darf je Hausgarten 4% der jeweils
festgesetzten Hausgartenfläche nicht überschreiten.
Auf den Hausgartenflächen sind folgende Anlagen unzulässig:
− bauliche Anlagen, die der Übernachtung dienen,
− Stellplätze, Garagen und Carports,
− Müllsammelstellen,
− WC-Anlagen.
und
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt in den textlichen Festsetzungen Teil B 4.10 die Baumart „Kugelrobinie“ zu streichen.