Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt gemäß des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021, dass die Sitzungen grundsätzlich weiterhin als Präsenzsitzungen unter Einhaltung des Infektionsschutz-gesetzes stattfinden sollen.

Außerdem können die Sitzungen der Gemeindevertretung und die Ausschusssitzungen künftig auch als Videokonferenzen oder Mischung aus Videokonferenzen und Präsenzsitzungen (Hybridsitzungen) durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen und immer gewährleistet ist, dass die Öffentlichkeit Zugang hat.

 

Und

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, dass der Bürgermeister/Vorsitzende berechtigt ist Angelegenheiten einfacher Art, also solche, die keiner vorherigen Beratung bedürfen, im schriftlichen oder elektronischen Verfahren zum Beschluss herbeizuführen (Umlaufbeschlüsse).

 

Und

Die Entscheidung über eine Durchführung der Sitzung als Präsenzsitzung oder als Videokonferenz oder Hybridsitzung oder Umlaufverfahren trifft der Bürgermeister/Vorsitzende nach Prüfung aller erforderlichen gesetzlichen Grundlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            13

davon anwesend:                                           13

Zustimmung:                                                    13

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt gemäß des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 eine Übertragung aller Entscheidungen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde, wenn Videokonferenzen oder Hybridsitzungen nicht durchgeführt werden sollen oder können.

Der Haupt- und Finanzausschuss muss über die Angelegenheiten, die von der Gemeindevertretung übertragen wurden, öffentlich beraten.

Diese Übertragung gilt von Beginn der Erstinanspruchnahme des Beschlusses für 3 Monate.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            13

davon anwesend:                                           13

Zustimmung:                                                    13

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0