Sitzung: 25.02.2021 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/1908/2021/GGE
Beschluss 1:
Die
Gemeindevertretung Gelbensande beschließt gemäß des Gesetzes zur
Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der
SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021, dass die Sitzungen grundsätzlich weiterhin
als Präsenzsitzungen unter Einhaltung des Infektionsschutz-gesetzes stattfinden
sollen.
Außerdem können die
Sitzungen der Gemeindevertretung und die Ausschusssitzungen künftig auch als
Videokonferenzen oder Mischung aus Videokonferenzen und Präsenzsitzungen
(Hybridsitzungen) durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind,
dass alle Mitglieder des Gremiums über die notwendigen technischen
Voraussetzungen für eine Teilnahme verfügen und immer gewährleistet ist, dass
die Öffentlichkeit Zugang hat.
Und
Die
Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, dass der Bürgermeister/Vorsitzende
berechtigt ist Angelegenheiten einfacher Art, also solche, die keiner
vorherigen Beratung bedürfen, im schriftlichen oder elektronischen Verfahren
zum Beschluss herbeizuführen (Umlaufbeschlüsse).
Und
Die Entscheidung
über eine Durchführung der Sitzung als Präsenzsitzung oder als Videokonferenz
oder Hybridsitzung oder Umlaufverfahren trifft der Bürgermeister/Vorsitzende
nach Prüfung aller erforderlichen gesetzlichen Grundlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 13
davon anwesend: 13
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss 2:
Die
Gemeindevertretung Gelbensande beschließt gemäß des Gesetzes zur
Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der
SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 eine Übertragung aller Entscheidungen, die
keinen zeitlichen Aufschub dulden, auf den Haupt- und Finanzausschuss der
Gemeinde, wenn Videokonferenzen oder Hybridsitzungen nicht durchgeführt werden
sollen oder können.
Der Haupt- und
Finanzausschuss muss über die Angelegenheiten, die von der Gemeindevertretung
übertragen wurden, öffentlich beraten.
Diese Übertragung
gilt von Beginn der Erstinanspruchnahme des Beschlusses für 3 Monate.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 13
davon anwesend: 13
Zustimmung: 13
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0