Sitzung: 28.01.2021 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2773/2021/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt, unter der Maßgabe
im Entwurf und in der Begründung die Traufhöhe von 4,50 m auf 6,50 m zu ändern,
den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 Volkenshagen -
"An‘ hogen Barg" der Gemeinde Bentwisch:
1. |
Der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Bentwisch, „An‘ hogen Barg“, östlich der Straße nach Oberhagen und nördlich und östlich des Friedhofs in Volkenshagen, soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans werden folgende Planungsziele angestrebt: - Änderung des festgesetzten Mischgebietes in ein allgemeines Wohngebiet, - Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche, - Änderung des Bezugspunktes für die Festsetzung der Traufhöhe. |
2. |
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
3. |
Der Entwurf des Bebauungsplans ist nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
4. |
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (erste Alternative) BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |