Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,  unter der Maßgabe im Entwurf und in der Begründung die Traufhöhe von 4,50 m auf 6,50 m zu ändern, den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 2 Volkenshagen - "An‘ hogen Barg" der Gemeinde Bentwisch:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Bentwisch, „An‘ hogen Barg“, östlich der Straße nach Oberhagen und nördlich und östlich des Friedhofs in Volkenshagen, soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Änderung des festgesetzten Mischgebietes in ein allgemeines Wohngebiet,

- Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche,

- Änderung des Bezugspunktes für die Festsetzung der Traufhöhe.

 

2.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Der Entwurf des Bebauungsplans ist nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (erste Alternative) BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.